Befreiungen

Antrag auf Unterrichtsbefreiung bzw. tageweise Einzelbefreiung von der OGTS:

Bei der offenen Ganztagsschule (OGTS) handelt es sich um eine Schulveranstaltung und sie ist in der Anwesenheitspflicht dem Schulunterricht gleichgestellt. Mit Ihrer Anmeldung in der OGTS besteht für Ihr Kind daher während des gesamten Schuljahres Anwesenheitspflicht für die gewählten Tage, von Anfang bis Ende.

Eine “Selbstbefreiung” ist daher nicht möglich – Befreiungen werden von der Schulleitung – und nur von dieser – ausgesprochen. Eine generelle Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung ist nicht möglich. Für Ausnahmefälle dient der Befreiungsantrag.

Spontane Unterrichtsbefreiung/Krankheit:
Wenn Ihr Kind im Laufe des Tages erkrankt, füllt es im Sekretariat ein Formular aus und nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um abgeholt zu werden. Bitte machen Sie das Sekretariat dann darauf aufmerksam, dass Ihr Kind in die OGTS geht.

Gründe für Befreiungen

sind ausschließlich solche, die auch für den normalen Schulunterricht gelten: Krankheit, Arztbesuch (wenn nicht nach 16 Uhr möglich; Arztbesuchsbescheinigung muss zwingend vorgelegt werden), Todesfall, Berufung in sportl. überregionale Wettkämpfe u. ä.
Auch hier funktioniert die Befreiung wie für den sonstigen Unterricht. Bitte reichen Sie über Ihr Kind den Antrag auf Befreiung (erhältlich im Medienraum/ homepage) mind. 3 Tage vor dem Befreiungstermin bei der HAB ein. Die Befreiung ist erst nach der schriftlichen Genehmigung gültig.

Bitte verschonen Sie uns vor einer Zettelflut und benutzen Sie das vorgesehene Formular für Befreiungen!