im Nachfolgenden möchten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der G8-Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt informieren:
Auslandsaufenthalt nach der (bestandenen) 9. Klasse (als eingeschobenes Schuljahr vor Eintritt in die 10. Klasse)
- Wiedereintritt in die Jahrgangsstufe 10
- Übertritt in die Qualifikationsphase nach der 10. Klasse: keine Stoffdefizite / keine Probezeit
- Zusätzliches Schuljahr gilt nicht als Wiederholungsjahr
- ABER: 16. Lebensjahr in der Regel noch nicht vollendet
Auslandsaufenthalt nach der (bestandenen) 9. Klasse mit anschließendem Eintritt in die 11. Klasse / Qualifikationsphase
„Überspringen“ der 10. Klasse mit Probezeit
Nur zu empfehlen bei bisher ausreichenden schulischen Leistungen
- Vorrücken auf Probe in die 11. Klasse (Probezeit bis zum Halbjahr); bei Nicht-Bestehen Rückversetzung in die 10. Klasse
- Bestätigung der Mittleren Reife bei bestandener Probezeit
- Erwerb des Latinums (= „großes Latinum“) über Feststellungsprüfung am Ende der 9. Klasse, ansonsten automatisch kleines Latinum (falls mindestens Note 4 im Jahrszeugnis erreicht wurde)
- Stoffdefizite bei „Überspringen“ der 10. Klasse
- Die Informationen für die neue Oberstufe im Verlauf der 10. Klasse werden per Email an die „Ausländer“ kommuniziert
- Alle Fächer und Seminare werden über Email mit den Oberstufenkoordinatoren gewählt
Auslandsaufenthalt während der 10. Klasse (1. Term oder 2. Term) mit anschließendem Eintritt in die 11. Klasse /Qualifikationsphase
bei Bestehen der 10. Klasse
Nur zu empfehlen bei bisher ausreichenden schulischen Leistungen
- Aus den erbrachten Leistungen der teilweise besuchten 10. Klasse errechnen sich die Jahresendnoten
- Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse vorhanden / kein Vorrücken auf Probe und somit stressfreier Start in die Oberstufe
- Mittlere Reife vorhanden
- Latinum (= „großes Latinum“) vorhanden, falls mindestens Note 4 im Jahreszeugnis der 10. Klasse erreicht wurde
- 16. Lebensjahr in der Regel vollendet
Auslandsaufenthalt nach der (bestandenen) 10. Klasse (als eingeschobenes Schuljahr vor Eintritt in die 11. Klasse/Qualifikationsphase)
- Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse vorhanden / kein Vorrücken auf Probe und somit stressfreier Start in die Oberstufe
- Mittlere Reife vorhanden
- Latinum (= „großes Latinum“) vorhanden, falls mindestens Note 4 im Jahreszeugnis der 10. Klasse erreicht wurde
- 16. Lebensjahr in der Regel vollendet
- zusätzliches Schuljahr gilt nicht als Wiederholungsjahr
- Unbedingt Kontakt mit den Oberstufenkoordinatoren aufnehmen bezügl. der Fächerwahl in der Q11
Achtung:
- Ein Aufenthalt im Ausland ist nicht dazu geeignet, ein „Nicht-Bestehen“ der 10. Klasse zu vermeiden. Es besteht die Gefahr, dass der Schüler kein Mittlere-Reife-Zeugnis erhalten kann.
- Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Kinder im 3. Term (Amerikanisches/Britisches Schulsystem) ins Ausland zu schicken, so lassen Sie sich bitte unbedingt von den Oberstufenkoordinatoren beraten.
Den Antrag auf Befreiung für ein Schuljahr im Ausland richten Sie bitte schriftlich an die Schulleitung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Heuring und Herrn Wagner.